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Schon vorbereitet für die Neuerung bei Intrastat?

 

Stellen Sie zum 01.01.2022 Ihr SAP System auf die neuen Anforderungen um!

Innerhalb der Europäischen Union erfassen Intrastat-Meldungen Warenbewegungen. Sie dienen hauptsächlich statistischen Zwecken über den EU-Handel, bieten jedoch auch eine Kontrolle von möglichem Mehrwertsteuer-Betrug. Intrastat-Meldungen sind länderspezifisch, aber allgemeinen Daten, wie z.B. grenzüberschreitende Eingänge oder Versand von Waren müssen für jedes Land angegeben werden. Jede Transaktion muss detaillierte Informationen, wie z.B. Beschreibung, Menge und Art der Waren, statistische Warennummer etc. enthalten.

 

Ab dem 1. Januar 2022 müssen der Intrastat-Meldung zwei zusätzliche Datenelemente hinzugefügt werden:

 

  • Das Ursprungsland der Waren
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners
  • Die Anpassung der Geschäftsarten

 

Durch die zusätzlichen Daten soll jedes nationale statistische Amt in die Lage versetzt werden, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat erhaltenen Ausfuhrdaten für die Erstellung seiner eigenen Einfuhrstatistiken zu verwenden.

 

Was bedeutet dies konkret für Ihr SAP® System?

 

Um die aktuellen Intrastat-Anforderungen der Länder, in denen Sie tätig sind, im Blick zu haben, sind die SAP®-Übersichtshinweise zu Intrastat ein wertvolles Hilfsmittel. Dort finden Sie eine Zusammenfassung aller benötigter Informationen, um Ihre Anmeldung regelkonform zu gestalten.

 

Ein weiterer Schritt ist die Kontrolle der Stammdaten in Ihrem SAP®-System. Das ist eine notwendige Voraussetzung für die Extraktion der erforderlichen Daten in die beiden zusätzlichen Felder.

 

Die Geschäftsarten werden ebenfalls zum Jahreswechsel novelliert und überarbeitet. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Intrastat-Meldungen, sondern ist auch für Ihre Zollanmeldung relevant. Zukünftig wird beispielsweise unterschieden, ob es sich um einen endgültigen Kauf oder Verkauf an ein Unternehmen (B2B) oder eine Privatperson (B2C) handelt. Die bisherige Codierung der Geschäftsart (11) gliedert sich somit in zwei neue: 11 für B2B und 12 für B2C.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei den notwendigen Anpassungen Ihres SAP®-Systems, sodass Sie auch ab 01.01.2022 weiterhin regelkonforme Intrastat-Meldungen abgeben können.

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